Auskünfte über nicht vorhandenes Vermögen gegenüber der ARGE
beantwortet von
Rechtsanwalt Sven Kienhöfer / Schwäbisch Gmünd
Ich habe folgendes Problem zu folgendem Sachverhalt: Am 01.04.2006 habe ich mein Studium beendet und musste ALG II beantragen. ... Dieser Antrag war für eine alte Lebensversicherung die ich im Februar 2005 aus privaten Gründen kündigen musste (Höhe der Versicherungssumme ca. 2400 Euro)und habe den Freistellungsantrag auch nie wiederrufen, da ich nach dem Studium bei der dortigen Versicherung eine Altersrente abschliessen wollte. ... Nach eigener Recherche (u.a. auf dieser Seite) entnehme ich, dass die ARGE nur einen Anspruch auf Nachweise hat, die zwei Monate vor Inanspruchnahme von ALG II liegen.