Sehr geehrte Ratsuchende,
die Änderung der Steuerklasse werden Sie kaum vermeiden können.
Von dem Vorhaben, durch unrichtige Angaben, dieses zu umgehen, kann ich nur dringend abraten, da Sie dann mit unrichtigen Angaben sich einen -kurzweiligen- Vorteil verschaffen wollen.
Gleichzeitig werden Sie dann auch mit einer weitergehenden Überprüfung natürlich zu rechnen haben. Sofern das Netto-Gehalt dann nicht ausreichend ist, sollten Sie dann einen Antrag auf Ergänzung durch ALG II stellen.
Ich bedauere, Ihnen insoweit keine bessere Auskunft erteilen zu können.
Etwas anders kann es hier ggfs. bezüglich des Unterhaltes aussehen.
Der Versuch, Vermögen (bei dem die Erträge dann dem Unterhalt zugerechnet werden) zu verschleiern, ist nicht neu.
Da Sie ausführen, dass Sie Kenntnis von diesem Vermögen haben, wird es letztlich auch möglich sein, dieses dann ggfs. durch Auskunft nachzuweisen, und sei es durch das Nachlaßgericht und Einsicht in die dortigen Akten.
Dieses nun so abschließend zu beurteilen, ist kaum ohne weitergehende Besprechung möglich.
Daher sollten Sie UNBEDINGT einen Rechtsanwalt aufsuchen, um das WEITERE Vorgehen abzuklären. Hier besteht ggfs. auch die Möglichkeit, vorab beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen, so dass die Kosten dann - bis auf eine geringe Schutzgebühr - mit der Staatskasse abgerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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