Sonderkündigungsrecht wegen Zwangsversteigerung?
vom 15.3.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Vertrag unterzeichnet vom Zwangsverwalter als „Vermieter". ... Unabhängig hiervon kann dieser Vertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. ... V. m. § 580a Abs. 2 BGB spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahrs für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahrs gekündigt werden (= Bei Geschäftsraum beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 6 Monate zum Quartalsende).Es muss zum ersten Termin gekündigt werden, zu dem sie zulässig ist.