Mietvertrag - kann ich den so unterschreiben? Gibt es Fallstricke?
vom 17.8.2012
50 €
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Sollten noch Restarbeiten an der Mietsache durch den Vermieter durchzuführen sein, so kann die Übergabe der Mietsache vom Mieter nicht verweigert werden, sofern die Nutzung als Wohnung nur unerheblich beeinträchtigt ist. §7 Schönheitsreparaturen 1. ... In der Regel sind Schönheitsreparaturen durchzuführen -in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre -in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre -in allen sonstigen Nebenräumen alle 7 Jahre. 2. ... Schäden am Haus und in den Mieträumen sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen.