Aufrechnung von Rückforderungsansprüchen
Da eine Einigung mit dem Vermieter nicht zu treffen war, habe ich meine Rückforderungsansprüche (Kosten für eine Fensterwartung) aus der Nebenkostenabrechnung von 2010 dadurch geltend gemacht, indem ich im Oktober 2011 meine laufenden Nebenkosten um den von mir geforderten Betrag gekürzt habe. ... Muss ich jetzt meine Forderung gerichtlich durchsetzen oder sollte ich in der kommenden Nebenkostenabrechnung einfach den Betrag wieder abziehen?