Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Leider reagiert die UGV auf entsprechende Schreiben generell nicht bzw. sendet daraufhin ntsprechende Standardschreiben, was neben der zivilrechtlichen Forderung auch strafrechtliche Schritte ankündigt.
In Ihrem Falle muss jedoch UGV Inkasso einen vollstreckbaren Titel erwirkt haben, um eine Kontopfändung zu veranlassen. Wie dieser zugegeben hoher Betrag von € 527,21 bei einer ursprünglichen Forderung von € 140 zusammensetzt ist nur schwer nachvollziehbar.
Aufgrund der neuerlichen Forderung der Sparschwein AG rate ich dringend einen Kollegen einzuschalten, damit hier eine Klärung herbeigeführt wird. Da auf entsprechende Schreiben von Ihnen nicht reagiert wird, wird spätestens mit der Beantragung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheides die Beauftragung eines Kollegen erforderlich sein.
Soweit es sich um eine unberechtigte Forderung handelt, sind die Kosten für die Beauftragung eines Kollegen im Wege des Schadensersatzes bei der UGV Inkasso geltend zu machen.
Soweit Sie von einem Betrug ausgehen, sollten Sie umgehend eine Strafanzeige erstatten.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Diese Antwort ist vom 18.02.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
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Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA
Hallo,
mein Konto wurde im Juni 2007 von der Justizzahlstelle Schleiz gepfändet. Ich habe einen Dauerauftrag eingerichtet, wo monatlich 20 € an den Gläubiger gingen.
Vor 2 Tagen rief ich dort an und sagte, dassich bald fertig sei mit zahlen. Doch man sagte mir, dass kein Geld seit November 2007 eingegangen sei.
Ich war empört. Ich meine, wenn ich einen Dauerauftrag habe, dann wird ja das Geld abgebucht und es muss auch ankommen.
Die schon etwas genervte Frau am Telefon meinte, ich soll bei meiner Bank anrufen und das mit denen klären. Dann sagte sie noch rotzfrech, dass gerade wegen einer eidesstattlichen Versicherung die Gläubiger das Konto pfänden dürfen. Dafür sei sowas schließlich da, sagte sie.
Wir verglichen die Bankdaten und das Kassenzeichen, und alles stimmte genau so wie ich es bei der Bank angegeben hatte. Ich rief noch am selben Tag bei der Bank an, und man sagte zu mir, der Dauerauftrag würde nicht existieren und ich solle persönlich vorbei kommen, bei der Bank, um das zu klären. Zum Anderen sagte mir die Cheffin der Bank, dass zwei Pfändungen von der Justizzahlstelle bestehen würden, eine Alte und die Aktuelle. Ich bin mir hunderprozentig sicher, dass ich mit der alten Pfädung nichts mehr zu tun habe, dass sie abbezahlt war.
Mich wundert es, dass die Justizzahlstelle Schleiz meiner Bank nicht bescheid gibt, dass die alte Pfändung nicht abgezahlt ist, damit diese alte Pfädung vom Konto genommen wird bzw. die Bank eine Bestätigung bekommt.
Nun meine Frage: Wie kann ich rechtlich gegen die Bank vorgehen, denn ich habe ja eigenhändig den Dauerauftrag unterschrieben, wenn sie den Dauerauftrag einfach löschen?
Diese monatlichen Raten waren sehr wichtig, da man mir androhnte die Pfädung einzusetzen, die ja momentan ausgesetzt ist. Ist die Justizzahlstelle Schleiz berechtigt, mein Konto zu pfänden, obwohl sie wissen dass ich eine Eidesstattliche Versicherung abegegeben habe und Sozialleistungen beziehe?
Sehr geehrte Ratsuchende,
soweit Sie den Dauerauftrag erteilt haben, ist die Bank im Rahmen des bestehenden Geschäftsbesorgungsvertrages verpflichtet diesen auszuführen.
Allerdings müssen Sie einen entsprechenden Nachweis erbringen. Ob Sie die Bank wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen können halte ich für schwierig, da Sie anhand der Kontoauszüge hätten sehen können, dass der Dauerauftrag offensichtlich nicht eingereicht wurde.
Insoweit empfehle ich Ihnen sich mit den Gläubigern abzusprechen und im Falle einer Einigung eine Einzusermächtigung zu erteilen.
Mit besten Grüßen