Arbeitsvertrag -kann ich fristlos kündigen?
vom 2.8.2012
55 €
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In Absatz 6 meines "Personalfragebogens" steht: "Sämtliche gegenseitige Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag und solche die mit dem Arbeitsvertrag in Zusammenhang stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer 3-monatigen Ausschlussfrist nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftl. geltend gemacht worden sind."