ich arbeite in einer zeitarbeitsfirma mit zwei internen mitarbeitern (eine davon bin ich) und zwei geschäftsführenden gesellschaftern. wir sind als bürofachkräfte eingestellt, ich bin für die personalsachbearbeitung zuständig und meine kollegin hauptsächlich für die disposition. unsere externen mitarbeiter sind überwiegend krankenschwestern und unsere kunden krankenhäuser. wir haben eine rufbereitschaft, dass heißt dass jeder von uns vieren abwechselnd eine woche land ein diensthandy nach dienstschluss mitbekommt, auch übers wochenende. wir müssen jederzeit erreichbar sein, können uns aber ansonsten aufhalten wo wir wollen, solange man dort telefonieren kann. es rufen entweder kunden an die dienste bestellen wollen oder unsere mitarbeiter rufen an wenn sie fragen haben. wir müssen dann die dienste bestmöglich besetzen oder absagen. die anrufe kommen zu jeder zeit da im krankenhaus im schichtsystem gearbeitet wird. die häufigkeit der anrufe ist sehr unterschiedlich. seit ca. drei jahren machen wir diese rufbereitschaft erst alle zwei wochen, seit längerem alle vier wochen. die rufbereitschaft ist in keiner weise vertraglich oder schriftlich geregelt, weder im arbeitsvertrag, noch in einer gesonderten vereinbarung. wir machen sie sozusagen freiwillig. wir bekommen weder freizeitausgleich noch eine vergütung oder pauschale dafür, laut den chefs gehört das eben einfach mit dazu. da es in letzter zeit viel stress wegen der rufbereitschaft gibt soll sie nun schriftlich geregelt werden, nun meine fragen: bin ich verpflichtet die rufbereitschaft zu machen oder kann ich jeder zeit sagen ich möchte sie nicht mehr machen?