Sehr geehrte Fragestellerin,
gem. § 280 BGB
haften Sie für den entstandenen Schaden, wenn Sie schuldhaft eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verletzen. Im Rahmen Ihres Vertrages ist diese gesetzliche Schadensersatzpflicht aber auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt worden. D.h. für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften Sie gegenüber der IT-Beratung nicht.
Ob fehlende Vorgaben oder falsche Interpretationen Schadensersatzansprüche begründen kann von hier jedoch nicht beurteilt werden, dies ist eine Frage des Einzelfalls.
Inwieweit Sie im Falle eines Schadensersatzsanspruchs mit Ihrem Privatvermögen haften, hängt von der Art Ihres Unternehmens ab. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Sie können jedoch vertraglich die Haftung beschränken. Dies setzt aber eine Einigung mit Ihren Vertragspartnern voraus.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
Tel.: 030 - 293 646 75
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Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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Sehr geehrter Herr Bordasch,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Bei mir gibt es keine! Vertragsgrundlage - daher entnehme ich der Antwort, dass in meinem Fall ausschließlich der §280 BGB
gilt und ich dann demzufolge bei jedem Schaden (nicht nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) hafte?
Vielen Dank.
Sehr geehrte Fragestellerin,
in diesem Falle gilt für Sie die gesetzliche Regelung. Allerdings müssen Sie schuldhaft gehandelt haben um schadensersatzpflichtig zu sein. Darüber hinaus muss der Schaden kausal durch Ihre Pflichtverletzung entstanden sein.
Sollte der nicht wünschenswerte Fall eintreten, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -