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Haftung als Freiberuflicher Berater ohne Vertragsgrundlage

| 17. Oktober 2008 14:36 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von


17:47

Ich bin seit 6 Monaten bei einem IT-Dienstleister als fachlicher Berater in verschiedenen Themen und mit verschiedenen Aufgabenstellungen tätig.
Da ich keinen Direktauftrag mit dem Auftraggeber abschließen kann, arbeite ich als Subunternehmer einer IT-Beratung (aber eigenverantwortlich für den Auftraggeber).
Bis heute habe ich keinen konkreten Vertrag vorgelegt bekommen und unterzeichnet. Rechnungen werden von der IT-Beratung bezahlt.

Mein Aufgabengebiet ist variabel - für ein Teilprojekt bin ich verantwortlich. Die Arbeitsergebnisse (fachliche Interpretationen und daraus resultierende Progammvorgaben) versuche ich mit dem Auftraggeber abzustimmen. Dennoch besteht die Gefahr, dass ich bei der Erstellung der Arbeitsergebnisse falsche Interpretationen vorgenommen oder Aspekte vergessen haben kann.

Meine Frage: Bin ich derzeit bei Schäden, die aus fehlenden Vorgaben bzw. falschen Interpretationen mit meinem Privatvermögen haftbar? Gibt es eine Absicherungsmöglichkeit?


Rahmenbedingungen:
Die IT-Beratung hat einen Rahmenvertrag mit nachstehender Haftungsklausel:
"Der Auftragnehmer haftet für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die dem Auftraggeber und/oder dessen Kunden entstehen, insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bestehen".

Des weiteren enthält der Rahmenvertrag nachstehende Vereinbarungen:
Herstellung der Leistung:
Der Auftragnehmer hat die Leistung gemäß den näheren Bestimmungen des jeweiligen Einzel-Werkvertrags herzustellen unter Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Der Arbeitgeber wird dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen und Informationen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, übermitteln.

Im Einzelvertrag wäre vereinbart: "Unterstützung im Thema xyz"
Die Arbeiten werden eigenverantwortlich vom Auftragnehmer erbracht. Dabei wird er vom Auftraggeber sowie vom Kunden des Auftraggeber unterstützt. Die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Informationen und/oder Vorgaben erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber oder einer vom Auftraggeber zu benennende Person.

17. Oktober 2008 | 14:59

Antwort

von


(608)
Mädewalder Weg 34
12621 Berlin
Tel: 030.56702204
Web: https://hauptstadtanwalt.de/
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Sehr geehrte Fragestellerin,

gem. § 280 BGB haften Sie für den entstandenen Schaden, wenn Sie schuldhaft eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verletzen. Im Rahmen Ihres Vertrages ist diese gesetzliche Schadensersatzpflicht aber auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt worden. D.h. für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haften Sie gegenüber der IT-Beratung nicht.

Ob fehlende Vorgaben oder falsche Interpretationen Schadensersatzansprüche begründen kann von hier jedoch nicht beurteilt werden, dies ist eine Frage des Einzelfalls.

Inwieweit Sie im Falle eines Schadensersatzsanspruchs mit Ihrem Privatvermögen haften, hängt von der Art Ihres Unternehmens ab. Als Einzelunternehmer oder Gesellschafter einer GbR haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen. Sie können jedoch vertraglich die Haftung beschränken. Dies setzt aber eine Einigung mit Ihren Vertragspartnern voraus.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
Rechtsanwalt

Tel.: 030 - 293 646 75
Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de

PS.: Wenn Sie diese Antwort bewerten, helfen Sie mit, diesen Service transparenter und verständlicher zu gestalten.


Rückfrage vom Fragesteller 17. Oktober 2008 | 15:11

Sehr geehrter Herr Bordasch,

vielen Dank für Ihre rasche Antwort.
Bei mir gibt es keine! Vertragsgrundlage - daher entnehme ich der Antwort, dass in meinem Fall ausschließlich der §280 BGB gilt und ich dann demzufolge bei jedem Schaden (nicht nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) hafte?

Vielen Dank.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Oktober 2008 | 17:47

Sehr geehrte Fragestellerin,

in diesem Falle gilt für Sie die gesetzliche Regelung. Allerdings müssen Sie schuldhaft gehandelt haben um schadensersatzpflichtig zu sein. Darüber hinaus muss der Schaden kausal durch Ihre Pflichtverletzung entstanden sein.

Sollte der nicht wünschenswerte Fall eintreten, rate ich Ihnen einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -

Bewertung des Fragestellers 19. Oktober 2008 | 18:19

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