Berechnung des Kindergeldes
vom 28.3.2011
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Von gerichtlicher Seite wurde das Thema Unterhalt (Kinder und Ehegatte) auf unseren Wunsch hin nicht bearbeitet, da meine Ex-Frau wegen ihrem Verdienst keinen Ehegattenunterhalt erhält. ... Meine Ex-Frau hat den Unterhalt nun neu berechnet und mir mitgeteilt das mir nur das hälftige Kindergeld der zweiten Tochter, welche jetzt zu mir ziehen möchte, zusteht.