Zweitwohnungssteuerbefreiung
vom 17.2.2021
für 35 €
Die Zweitwohnungssteuersatzung einer Stadt sieht in § 3, Steuerbefreiung, u.A. vor, dass "Wohnungen, die Studierende bei den Eltern innehaben, soweit sich die Hauptwohnung am Studienort befindet." von der Steuer befreit sind.