Haushaltsauflösung wegen Todesfall
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Ich habe meinen Bruder und Schwester (Erbengemeinschaft) angeschrieben und gebeten, sich mit mir über die Verteilung der im Haus befindlichen Gegenstände zu einigen. ... Da ich nicht einfach Gegenstände aus dem Haus entnehmen oder verwerten kann, sehe ich mich vor einem Problem.