Im Kaufvertrag von "kfz-auskunft.de", der der Händler genutzt hat steht wörtlich "Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung. Es sei denn, er verkauft das KFZ als Unternehmer an den Endverbraucher, in diesem Fall verjährt die Gewährleistungsfrist nach einem Jahr ab Übergabe." ... Desweiteren steht in der Gebrauchtwagengarantie folgende Klausel: "Um den Garantieanspruch zu erhalten, ist Folgendes zu unbedingt zu beachten: Wartungsarbeiten und Inspektionen sind nach Vorgaben des jeweiligen Herstellers, spätestens jedoch sechs Monate nach Erwerb des obigen Kfz (was zuerst eintritt) durchzuführen".