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Kauf im Auftrag

27. September 2016 12:24 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


08:21

Zusammenfassung

Welche Anforderungen muss der Vertrag zwischen mir und meinem Kunden erfüllen, um sicherzustellen, dass ich nicht für Mängel am Fahrzeug haftbar gemacht werde, wenn ich im Auftrag des Kunden ein Auto kaufe?

Der Vertrag sollte klar definieren, welche Untersuchungs- und Prüfpflichten Sie haben, um den "guten Zustand" des Fahrzeugs festzustellen. Es könnte hilfreich sein, eine Checkliste zu verwenden. Ihre Haftung hängt von Ihrem Kfz-Sachverstand ab. Es ist ratsam, einen Haftungsausschluss im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu vereinbaren, da Sie gesetzlich auch für Fahrlässigkeit haften könnten. Es ist wichtig, die Angelegenheit unter Berücksichtigung aller Umstände zu prüfen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte für einen Kunden ein Fahrzeug im Auftrag kaufen und entsprechend auch den Kaufvertrag „i.A." unterschreiben.

Der Verkäufer, das Fahrzeug und der Preis sind im Vorfeld bekannt. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss der Gewährleistung. Es handelt sich um einen Export.

Der Kunde möchte, dass ich das Auto anschaue und nur im Falle eines guten Zustands kaufe.

Welche Anforderungen muss der Vertrag zwischen mir und dem Kunden erfüllen, damit der Kunde mich im Nachhinein nicht wegen Mängeln am Auto in Regress nehmen kann?

Mit freundlichen Grüßen

27. September 2016 | 13:12

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

leider ist Ihre Beschreibung des Vorgangs sehr allgemein gehalten.

Ich gehe aber davon aus, dass Sie als Vertreter des Käufers handeln sollen (§ 164 BGB ).

Ihr Verhältnis zum Käufer / Vertretenen bestimmt sich nach dem Inhalt des Vertrages, hier Kaufvertragsschluss als Vertreter für den Vertretenen und Prüfung des Zustandes des Fahrzeugs.

Es könnte sich bei dem Auftrag um einen Auftrag im Sinne des Gesetzes handeln, d.h. um eine unentgeltliche Geschäftsbesorgung (§§ 662 ff. BGB ) oder um eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§§ 675 ff. BGB ) handeln.

Sie haften dem Vertretenen für die Verletzung vertraglicher Pflichten.

Sie sollten daher klären, welche Untersuchungs- bzw. Prüfpflichten sie haben, d.h. wie genau Sie den "guten Zustand" feststellen sollen, z.B. mittels einer Checkliste.
Das hängt natürlich auch von Ihrem Kfz-Sachverstand ab.

Da Sie von Gesetzes wegen auch für Fahrlässigkeit haften, ist zudem die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ratsam.

Die Angelegenheit sollte in Kenntnis aller Umstände geprüft werden.


Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 3. Oktober 2016 | 22:20

Sehr geehrter Herr Eichhorn,

ich habe den Auftrag Eigenschaften gemäß einer Checkliste zu prüfen. Dafür hafte ich auch gerne. Außerdem bin ich beauftragt das Auto zu kaufen und zu überführen. Dies geschieht entgeltlich im Rahmen meiner selbstständigen Tätigkeit.

In einem separaten Vertrag wird der Umfang der Checkliste festgehalten, der Kaufpreis und die Route der Überführung.

Können Sie bitte näher auf den Haftungsausschluss im Rahmen der gesetzlichen Regelungen bezüglich der Fahrlässigkeit eingehen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 4. Oktober 2016 | 08:21

Sehr geehrter Ratsuchender,

die nicht zulässigen Haftungsausschlüsse im Rahmen von AGB finden sich in § 309 Nr. 7 a) und b) BGB .

Für leicht fahrlässiges Handeln kann die Haftung ausgeschlossen werden, soweit nicht auch Körperverletzungen erfasst werden

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt

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