Nachbarschaftsrecht / Baurecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Konkret wurden zwischen die Terrassen und dem Grenzzaun Kieselsteine gekippt, wobei vor den Grenzzaun Styroporplatten gestellt wurden. ... Frage: Darf im Rahmen des geschilderten Baus, das Gelände auf diese einfachste Art und Weise (Kieselsteine gegen den Zaun gekippt und das Durchfallen durch Styroporplatten verhindert) angehoben werden? ... Frage: Besteht überhaupt die Chance den gesprächsresisten und nur an seinem Profit orientierten Bauherrn, der jetzt als Hausverwaltung für die neue Eigentümergemeinschaft zuständig ist, davon zu überzeugen, dass zum einen der Zaun im gegenseitigen Einvernehmen ausgetauscht und erneuert wird und zum andern die Kosten bei ihm bzw. der neuen Eigentümergemeinschaft hängen bleiben.