Verfall sämtlicher Überstunden zu einem Stichtag
vom 2.2.2022
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Nach meinem Verständnis darf der Arbeitgeber von der gesetzlichen Ausschlussfrist von drei Jahren abweichen, solange eine Mindestfrist von drei Monaten für den Abbau von Überstunden gewahrt bleibt. ... Ist dies zulässig?