Vertrag nach Abschluss nur eine Std. später gekündigt - Rückforderung
Die Dame verweigert die gänzliche Annahme der Kündigung und fordert mit Schreiben vom 26.1.09 eine Teilleistung von € 2.499 (I.: Abschluss- und Beratungskosten € 700, II: Erstellung einer Partneranalyse € 700, III: Umlage für Werbung und Anzeigen € 525, Einrichten der persönlichen Kundenstammdaten € 175). Das Forderungsschreiben enthält einen Bezug auf §<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/627.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 627 BGB: Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung">627</a> und <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/628.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 628 BGB: Teilvergütung und Schadensersatz bei fristloser Kündigung">628 BGB</a>: "Ihre Kündigung müssen wir nach 627 BGB akzeptieren. Allerdings steht uns nach 628 das Recht zu, bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses eine unserer bisherigen Leistungen und Aufwendungen entsprechende Teilvergütung zu verlangen.