Anzeigeerstatter ist eine Sache wegen Einmietbetrug gegen beide Mieter Schaden laut schriftlicher Stellungnahme vom Anzeigeerstatter 2000 EUR Ein RA fuer Mietrecht sagt aber, wir haetten unsere Rechte laut Mietrecht als Mieter wahrgenommen, die Vermieterin haette keine Ansprueche, Miete wurde auch gezahlt, Die Schadenhoehe zwecks Wiedergutmachung konnte vom Gericht beim Urteil nicht festgestellt werden, das sollte ich dann mit der Bewaehrungshelferin klaeren