Ich teilte ihr seinerzeit mit, dass sie oder die andere Mieterin (die dort garnicht mehr wohnt) eine Nutzungsenschädigung zu leisten haben, wenn sie mir dieWHG nach Kündigung nicht ordentlich übergeben wollen. ... Wenn ich dort mit ZEugen reingehe und noch Gegenstände vorfinde, könnte mich die alte Mieterin auf Schadensersatz oder so verklagen und wenn ja, wieso könnte sie das ? ... Kann ich da Schadensersatz fordern, ich habe zudem was von Nutzungsentschädigung gehört oder das die Mieterin noch eine MM zahlen muss, wenn sie mir die WHG nicht übergibt, ist dies so ?