Trennungsunterhalt nach § 1613
beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Mein Mann hat im Frühjahr letzten Jahres eine neue Partnerin kennengelernt, mit der er unmittelbar nach Auszug aus unserer Mietwohnung Ende August zusammengezogen ist. Ich habe die Kündigung unserer gemeinsam angemieteten Wohnung Ende Mai mit unterschrieben, weil ich allein die Miete nicht hätte aufbringen können.