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1.679 Ergebnisse für küche bgb

Reparaturpflicht bei Riss in der Duschwanne?
vom 26.9.2009 70 € Historischer Preis
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Seinerzeit habe ich einen Formularmietvertrag unterschrieben, der mich in §14,2 zu Schönheitsreparaturen verpflichtet wie folgt: "Die Schönheitsreparaturen umfassen sämtliche Anstriche sowie das Tapezieren innerhalb der Wohnung, insbesondere in den Küchen oder Kochnischen, in Bädern / Duschen spätestens alle 3 Jahre, in Wohn- und Schlafräumen, in Fluren, Dielen spätestens alle 5 Jahre, in sonstigen Nebenräumen spätestens alle 7 Jahre."
Schönheitsreparaturen in meiner Mietwohnung
vom 18.7.2017 52 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Die Schönheitsreparaturen sind in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: - in Küchen, Bädern und Duschen alle fünf Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre durchzuführen, - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten einschließlich der Innenanstriche der Fenster sowie der Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle acht Jahre, - in anderen Nebenräumen innerhalb der Wohnung einschließlich der Innenanstriche der Fenster sowie der Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle zehn Jahre. ... (Berechnungsbeispiel: Für die Küche beträgt gemäß Abs. 3 die Regelfrist 5 Jahre. Zieht das Mitglied seit der letzten Schönheitsreparatur nach 4 Jahren aus, so hat es in der Regel einen Anteil von 4/5 an den Renovierungskosten für die Küche zu zahlen.
Nebekosten, die nicht im Mietvertrag stehen, nachträglich fürs Folge-Jahr
vom 8.5.2009 35 € Historischer Preis
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So dass, die Vermieter-Whg aus Untergeschoss Ursprungshaus und unsere Mietwhg. aus Anbau (hier liegen Gä.WC, Wohnzimmer, Küche, Essbereich, seperater Dachboden) und Obergeschoss Ursprungshaus (3 Schlafräume, Büro, Bad) bestehen.Zusätzlich ist die Mietung eines kleinen Gartens, sowie Schuppen und Carport Bestandteil des Vertrages. ... Wir wohnen in einer großen offenen Wohnung, d.h. der Bereich Küche-, Essbereich ist nicht getrennt vom Treppenbereich. deshalb soll dort ein "Thermo-Vorhang" den Bereich abschirmen, damit die Wärme im Treppen-Bereich (Eingangs-Bereich) nicht verschwindet.
Kündigung vor dem Einzug
vom 21.10.2006 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
. - Die Küche war neben einer Raufasertapete mit einer gelb gestreiften Tapete tapeziert. ... Wir trafen mit dem Vermieter folgende mündliche Abmachung: - der Vormieter bricht seine Arbeiten sofort ab. - wir ziehen die Tapete in der Küche, sowie in den zwei anderen Zimmern ab und tapezieren selbst neu. - der Vermieter trägt alle Materialkosten incl.
nicht abgeschlossene Wohnung
vom 29.11.2010 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
folgender Mietvertrag geschlossen: Wohnung im EG, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Bad, Flur zur Benutzung als Wohnraum, deren Größe ca. 96,41 m² beträgt." ... Im Klartext: wir müssen stets gewärtig sein, vor fremden Menschen zu stehen, wenn wir unsere Wohnräume verlassen, um in Küche oder Bad zu gelangen.
Bin ich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet?
vom 20.4.2009 40 € Historischer Preis
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Sofern der Grad der Abnutzung durch den Mieter keine andere Zeitfolge erfordert, werden die Schönheitsreparaturen im Allgemeinen in folgenden Zeitabständen erforderlich sein: In Küche, Bad und Duschen: drei Jahre; in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten: fünf Jahre; in anderen Nebenräumen (z.
Abgewohnte Wohnung mit Mängeln angemietet
vom 21.2.2019 65 € Historischer Preis
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Bei der Übergabe kamen dann die wahren Mängel zum Vorschein: Risse in den Wandfliesen im Bad (1- 2 mm von der Wann bis zur Decke - da hing bei Besichtigung ein alter Duschvorhang vor), ein Riss in den Bodenfliesen in der Küche über die gesamte Breite (weniger als 1 mm), am Boden schleifende Eingangstür mit dadurch verursachten Kratzern in den Bodenfliesen. ... - der Fliesenschaden in der Küche resultiert aus einem Absenken des Estrichs.
Renovierungspflicht bei Todesfall
vom 18.9.2016 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Gleichzeitig hat sich der Vermieter aber erbeten, die Küche (auch älter, aber funktionstüchtig), den 1 Jahr alten Kühl/Gefrierschrank, Badezimmerschrank (auch älter, aber funktionstüchtig) und einige Balkonstühle behalten zu wollen.
Kündigungsfrist und Endrenovierung bei Todesfall
vom 13.3.2009 25 € Historischer Preis
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Ich vermute das ist bei uns der Fall, hier der Passus aus dem Mietvertrag meines Vaters: Die Schönheitsreperaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Küchen, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, dabei sind die Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen, Heizkörper, Heizrohre und Einbaumöbel spätestens alle 4 Jahre durchzuführen.