Sehr geehrter Herr Freisler, ich wende mich direkt an Sie, weil Sie bereits am 11./12.Okt.2006 meine Anfragen kompetent beantwortet haben und so in etwa mit dem Sachverhalt meines laufenden Insolvenzverfahrens vertraut sind - und mich überzeugt haben. Es geht hier grundsätzlich um eine s c h n e l l e r e Bearbei- tung des Verfahrens (läuft seit Okt. 2005) durch den TH, um mit Ablauf der Wohlverhaltenszeit (betrifft auch die Zahlung der pfändbaren Beträge) die daran anschließende Restschuldbefreiung so bald als möglich zu bekommen. Wir sind ein altes Ehepaar (beide Jahrgang 1926 und außerdem mit 90% und 50% schwerbeschädigt), das in realer Einschätzung seiner Lebenserwartung und seines Gesundheitszustandes verständlicher- weise um jeden Monat einer Verfahrensbeendigung bemüht sein muss.