Ich habe bei meinem CH Arbeitgeber eine Weiterbildungsvereinbarung, die mich verpflichtet 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in der Firma zu bleiben, oder anteilsmässig das Geld zurückzuzahlen für den Fall das ich kündigen werde. Nun steht mir wohl eine Änderungskündigung ins Haus, da aufgrund des starken € die Löhne angepasst werden sollen. a) Wenn ich den neuen Vertrag NICHT annehme, gilt dann diese Änderungskündigung wie eine normale Kündigung und ich muss das Geld nicht zurückzahlen? b) Gibt es eine Sperrfrist vom Arbeitsamt wenn ich den neuen , schlechter bezahlten, vertrag nicht annehmen werde?