Ich habe zur Kenntnis genommen, dass ich mit dieser Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages mein Widerrufsrecht verliere" anklickt. ... Er hatte mir den Preis jedoch mitgeteilt bevor ich dieses Feld angeklickt hatte, nur war mir die Sache mit dem Widerrufsrecht nicht bewusst und jetzt möchte ich diesen Vertrag aufgrund des hohen Betrages doch Kündigen, da ich ja auch noch Schüler bin und trotz meines Minijobs pro Monat nicht dieses Einkommen zur Verfügung habe. Zudem muss ich sagen, dass die Kommunikation mit dem Mann via WhatsApp stattfand und das ich die Inhalte des Vertrages von CopeCart erst nach meiner Kostenpflichtigen Bestellung erhalten habe und zudem habe ich den Vertrag anhand einer Vorlage im Vertrag, die man nur auszufüllen hat, versucht zu Kündigen, allerdings aussichtslos, da sie mir zurückgemeldet haben „ In § 356 Abs. 5 BGB ist geregelt, dass das Widerrufsrecht bei einem Vertrag über die Lieferung von sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten erlischt, wenn 1. der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, 2. der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt Da bereits mit der Vertragsausführung begonnen wurde, können wir in diesem Fall keine Kündigung/ Stornierung bestätigen."