Nachdem ich dem Autohaus am 31.03.08 einen Brief vorab per Fax und per Einschreiben mit Rückschein geschickt habe, in dem ich die Fertigstellung der Reparatur bis zum 04.04.08 sowie eine Berichterstattung über beide Reparaturen verlangte (einen eventuellen Schadenseratzanspruch würde ich mir vorbehalten), ansonsten würde ich vom Kaufvertrag zurücktreten, rief der Verkäufer heute an und teilte mit, dass man an der Reparatur immer noch dran sei, dass es aber der 05.04. oder der 07.04.08 werden könnte. ... Bis heute haben wir weder einen Leihwagen noch Schadenersatz verlangt. ... Wenn dies nicht möglich ist, ab wann besteht die Möglichkeit des Rücktritts und welche Möglichkeiten haben wir, Schadenersatz im Nachhinein zu verlangen (keine Gestellung eines Leihwagens - hatten wir allerdings auch nicht verlangt, kein Abschleppen sowie die enormen Unanehmlichkeiten).