Rechtsverbindlichkeit von Unterschriften angestellter Arbeitnehmer
vom 28.1.2009
60 €
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Angenommen, ein angestellter Arbeitnehmer (AN) ist ausdrücklich NICHT zeichnungsberechtigt (keine Prokura) für das Unternehmen (AG), für das er im Außendienst als Berater tätig ist. Alle Verträge und Vereinbarungen im Außenverhältnis werden geschlossen zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden, Lieferanten etc. ... Unterschrieben wurde sie vom gesetzlichen Vertreter des Kundenunternehmens (Geschäftsführer einer GMBH) und eben dem abhängig Beschäftigten Arbeitnehmer im Aussendienst.