ALG I ,Sperrfrist bei Aufhebungsvertrag ?
vom 9.4.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Die- durch sein fahrlässiges,grob fehlerhaftes Verhalten in seiner Freizeit- herbeigeführte Situation mit dem AG und den resultierenden Konsequenzen war niemals gewollt/absichtlich herbeigeführt. ... Hierbei gilt meineserachtens: Das Beschäftigungsverhältnis wurde nicht ohne wichtigen Grund gelöst.Die im Rahmen .. des Privatlebens/Freizeitbereich des AN .. herbeigeführte Situation ist nicht als vorsätzlich oder grob fahrlässiges Verhalten einzuordnen, welches im Sinne des Sozialgesetzbuches als arbeitsvertragswidrig einzustufen ist und damit zur Arbeitslosigkeit führte. Frage: Ist mit einer Sperrzeit zu rechnen...bzw liegt hier nicht unter Berücksichtigung der Gesamtumstände ein anderes, als das zu einer Sperrzeit führende Verhalten vor?