Verwalterzustimmung, Gebühren, wer ist Schuldner, Forderungsstellung
beantwortet von
Rechtsanwalt Ingo Bordasch / Berlin
Der Verwalter beauftragte das Notariat und ich erhielt die Rechnung für die Erstellung der Urkunde, Unterschriftbeglaubigung und der Verwalterbescheinigung. es erfolgte Widerspruch beim Notariat mit der Begründung -die Verwalterzustimmung ist im Interesse der Hausverwaltung und der WEG und wurde von diesen beauftragt. ... Das Notariat antwortete wie folgt. unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass die Rechnung hier gelöscht wurde. ... Muß nicht zuvor zumindest eine Rechnung oder Forderung gestellt werden?