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Verjährte Rechnung bezahlt

| 5. Juli 2021 18:24 |
Preis: 43,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo ich habe eine Rechnung von einem unseriösen Inkassounternehmen bekommen.

Weil ich weitere Kosten vermeiden wollte habe per Mail angekündigt, dass ich die Summe nicht aufeinmal zahlen kann und gerne in Raten zahlen möchte. Telefonisch war die Firma kaum nicht zu erreichen.

Als ich keine Antwort bekam habe ich trotzdem schon mal überwiesen und zwar:
am 06.04.2021 100€
am 29.04.2021 100€
am 07.05.2021 290,69€

Somit war der Betrag von 490,69€ (Inklusive Zinsansprüche 80,27€ und Verzugsschaden von 25,35€) beglichen.

Danach immernoch keine Antwort bis ich um den 30.06.2021 einen Brief bekam mit der Anmerkung:

„Sehr geehrter Herr Xxx,

wir haben festgestellt, dass Sie den ersten Ratenzahlungstermin nicht eingehalten haben. Zahlen Sie den ersten Ratenbetrag nach. Die Höhe des Betrages finden Sie in unsere letzten Ratenzahlungsangebot. Damit vermeiden Sie die Gefährdung der zugrunde liegenden Ratenzahlungsmöglichkeit.

Sorgen Sie außerdem dafür, dass ab dem nächsten Fälligkeitstermin pünktlich gezahlt wird. Sollte das nicht geschehen, behalten wir uns vor, die Ratenvereinbarung als endgültig gescheitert anzusehen etc.

Ihre wirtschaftliche Leistung wird bis zum Ausgleich des Ratenrückstandes damit um 25% geringer als zuvor eingeschätzt. Entsprechend geringer fällt Ihre Bonitätseinschätzung aus. Etc"

Erst im Nachhinein habe ich mich schlau gemacht und gelesen dass eine Rechnung nach 3 Jahren verjährt.

Rechnung vom 03.02.2017 somit seit Ende 2020 verjährt.

Kann ich das bezahlte Geld zurückfordern?
Das Inkassounternehmen war einmal telefonisch erreichbar und nachdem ich aufgezählt hatte wann meine Zahlungen raus sind und das alles beglichen wurde hieß es, dass es einen Ratenvertrag gab und auch wenn ich den nicht erhalten oder unterschrieben habe sei er gültig.

Zu diesen Ratenvertrag entfallen 60 oder 80€ die noch offen sein sollen.

Welche Möglichkeiten habe ich um A mein Geld zurück zu fordern oder B diese Ratengebühr nicht zahlen zu müssen. Das wäre mir nur dass eine Ratenvertrag so zustande kommt.

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

5. Juli 2021 | 19:10

Antwort

von


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42277 Wuppertal
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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie haben um eine Ratenzahlung gebeten, das wurde so stillschweigend auch akzeptiert. Daraus ergibt sich für das Inkassounternehmen kein Anspruch auf eine Ratengebühr. Schlichtweg deshalb nicht, weil eine solche Gebühr nicht einseitig festgesetzt werden kann und man nie mit Ihnen eine solche Gebühr vereinbart hat.

Leider können Sie den Betrag nicht zurückfordern, auch wenn Sie jetzt wissen, dass diese Forderung bereits verjährt war. Das ergibt sich so aus § 214 Abs. 2 S. 1 BGB:

Zitat:
Das zur Befriedigung eines verjährten Anspruchs Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, auch wenn in Unkenntnis der Verjährung geleistet worden ist.


Bezüglich der Ratengebühr sollten Sie sich keine Sorgen machen. Wenn diese nicht vereinbart worden ist, dann müssen Sie diese auch nicht bezahlen. Das können Sie noch einmal schriftlich mitteilen. Dazu sind Sie aber nicht verpflichtet. Falls man Sie auf diese Ratengebühr verklagen sollte, dann müssen Sie sich dagegen zur Wehr setzen, da anderenfalls ein Mahnbescheid oder ein Versäumnisurteil gegen Sie ergeht.

Mit freundlichen Grüßen


Bewertung des Fragestellers 12. Oktober 2021 | 11:15

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