Diese wurde mir 2012 einen Monat abgenommen und lag dementsprechend beim Ordnungsamt bzw. bei der Polizei vor, so dass bekannt ist, dass ich im Besitz einer solchen gewesen bin. ... Ich habe eine Kopie der Prüfbescheinigung, ebenso eine Bescheinigung des Polizisten von damals, der mich damals angehalten hat, diese lautet wie folgt: BESTÄTIGUNG, xxx 21.09.2015 Hiermit wird bestätigt, dass sich Herr Max Mustermann, geb. am xx.xx.xxxx in xxxxxxx, wh. ... Ich bat den TÜV um Ausstellung einer Zweitschrift, was aber nicht möglich ist, da der TÜV die Daten nur 10 Jahre speichert, ich lag bei ca. 10 Jahren und 3 Monaten - ich soll die Mofaprüfbescheinigung nochmals machen, damit ich fahren darf.