Die Zuordnung zu dieser Wohnung erfolgte offenbar schon vor Jahren. - Mein Mietvertrag ist nach wie vor gültig. - Ich habe als Mieter keine Kenntnis über einen Eigentümerwechsel erhalten. - Ich zahe meine Miete nach wie vor pünktlich an die Hausverwaltung. - Diese scheint von einem anderen Eingetümer auszugehen und überweist diesem (falschen) Eigentümer wohl auch die Miete. - Dem neuen Eigentümer ist nichts von einer Vermietung bekannt. - Ich gehe von einer sofortigen Kündigung des Mietvertrages seitens der neuen Eigentümer aus, sobald die Angelegenheit geklärt ist, da diese ihren Anspruch mir gegenüber bereits angemeldet haben. ... Für mich stellen sich nun folgende Fragen: - Wenn die Hausverwaltung die Miete offenbar jahrelang dem falschen Eigentümer überwiesen hat, hat das für mich Konsequenzen? ... Vertrag ist gültig, aber der Eigentümer erhält ja offenbar keine Miete, obwohl ich zahle. - Wenn ich nun durch diese ganze Aktion plötzlich ohne Stellplatz dastehe, ohne einen neuen zu finden oder nur zu erheblich schlechteren Konditionen, da ich so kurzfristig ja keine Wahl habe, kann ich die Hausverwaltung, die mir das eingebrockt hat, dafür in Regress nehmen?