danke für Ihre schnelle antwort. ich muß aber nochmals nachhaken. 1. notariell vereinbarter grundstückskaufpreis ohne erschließungskosten zwischen gemeinde + anlieger dm/qm 60,--. gesamte verkaufte fläche der gemeinde an die anlieger 16.979 qm x 60,-- dm/qm = 1.018.740,-- dm erlös. erworben hat die gemeinde 18.834 qm grundstücksflächen, in denen 1.983 qm straßengrund für die erschließung enthalten sind. diesem grunderwerb von 18.834 qm durch die gemeinde stehen gesamtkosten von dm 880.174,20 gegenüber. in den gesamtkosten sind alle kosten wie notar, vermessung, teilung, auflassung, grundstücke etc. enthalten. dies ergibt für die gemeinde gestehungskosten von 46,73 dm/qm. aus der differenz der beiden summen ergibt sich für die gemeinde ein gewinn von dm 138.565,80. 2. im rahmen der erschließungskosten wird der unter punkt 1 erwähnte straßengrund von 1.983 qm x 46,73 dm/qm gestehungskosten = 92.672,06 dm auf die anlieger umgelegt. und dies kann doch nicht rechtens sein, denn die kosten straßengrund sind in dm 880.174,20 enthalten und somit mit dem erlös von dm 1.18.740,-- bezahlt. wäre es rechtens, dann hätte die gemeinde einen profit von dm 231.237,86 (92.672,06 + 138.565,80) gemacht. "lt. landratsamt stellen erlöse aus grundstücksverkäufen keine anderweitige deckung i.S.v.§ 129 abs. 1 BauGB dar. dabei erzielte gewinne muß die gemeinde dem allgemeinen haushalt zufließen lassen. eine verrechnung mit dem erschließungsaufwand ist nicht zulässig (vgl. OVG NW, urteil vom 25.10.1996 - 3A 1284/83, in EzE § 128 Abs. 1 satz 1 nr. 1 BauGB/2)". die vorgenannte darstellung des landratsamtes kann ich nicht akzeptieren. wenn schon der erlös (besser gewinn) aus den grundstücksverkäufen dem allgem. haushalt zugebucht wird, so kann man doch nicht im 2. schritt hergehen und übernimmt die kosten straßengrund aus den gesamtkosten und belastet sie nochmals mit dm 92.672,06 im zusammenhang mit den erschließungskosten. dies entspricht auch keiner verrechnung, wie es das landratsamt oben darstellt. ich bitte um Ihre angabe von gesetzeshinweisen, paragraphen und urteilen, um bei einer klage erfolg zu haben. den punkt, den Sie anschneiden, hat die gemeinde beachtet, d.h. sie trägt 10% des erschließungsaufwandes. da dies ein nachtrag zur ursprünglichen anfrage ist, zahle ich € 10,- zusätzlich. mit freundlichen grüßen