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Freenet: Zahlung eines functions - kein Support

10. April 2007 10:51 |
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Internetrecht, Computerrecht


Sehr geehrte damen und herren,

am 17.2.2007 habe ich einen Account bei der firma "Freenet" eröffnet. Diese Firma bietet einen synchronisierungs verfahren an für Kalender und Mobil. Die Freischaltung kostet einmalig €6,00.

Ich habe diesen betrag von mein Konto abbuchen lassen.

Freenet bietet gleichzeitig die konfiguration des handys an über ihren OTA (over the air) verfahren. Das habe ich veruscht, klappt jedoch nicht. Jedesmal bekomme ich die Meldung das ein fehler aufgetreten ist. Daraufhin habe ich am 19.2 zum ersten mal um hilfe gebeten bei Freenet. Außer 2 mails, das meine Frage angekommen ist und das die eine hohe mailaufkommst haben, habe ich nichts gehört.

Am 23.2.2007; 27.2.2007; 2.3.2007; 8.3.2007; und 6 mails am 10.3.2007 habe ich meine Frage wiederholt. Am 12.3. habe ich freenet einen Brief geschickt, 2 faxen sind auch verschickt.

Nie habe ich einen Antwort erhalten, noch Hilfe bekommen, noch funktioniert das synchronisierungs verfahren.

Zwischendurch habe ich gedacht das ich vielleicht einen Fehler gemacht habe, und habe dummerweise ein neues Account eröffnet und dort über meine Kredietkarte gezahlt. Beim zweiten Account musste ich leider in erfahrung bringen das es nicht an mir lag.

Auch die telefonische Hotline von freenet, wird mann nur vertröstet und von mitarbeiter zur mitarbeiter geschickt. Und ich bin nicht mehr bereit um in diesen Stadium noch mehr Geld freenet im Rachen zu schieben. Ich kann leider von meinem Handy anrufen da wir zuhause die 0900-Nummer haben sperren lassen.

Ich habe €12,00 (plus faxkosten, briefmarken, handykosten und Zeit) und viel ärger. Ich habe keine Ahnung was ich tun kann um Ware für mein Geld zu bekommen. ICh wende mich deswegen an Ihnen und hoffe das ich mit ihre Hilfe erfolgreich Freenet entgegen treten kann.

Mit freundlichen Grüßen

Barolt

Sehr geehrter Ratsuchender,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Sie könnten natürlich diverse Rechte und/oder Erfüllungsansprüche gegen Freenet geltend machen, sofern sich Freenet aber nicht rührt und von sich aus handelt, müssten Sie eventuelle Rechte gerichtlich geltend machen. Dies dürfte sich bei den Summen um die es hier geht aber wohl kaum lohnen, da mit einer möglichen Klage zunächst für Sie Gerichtskosten und ggf.- auch Anwaltskosten anfallen würden.

Ich würde Ihnen zunächst raten, die Einzugsermächtigung gegenüber Freenet zu widerrufen, damit nicht weiter von Ihrem Girokonto abgebucht wird.

Ferner können Sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, bzw. zurücktreten. Dies sollten Sie auch so entsprechend gegenüber Freenet (schriftlich) erklären und begründen.

Sie können auch Beträge, welche von Ihrem Girokonto im Lastschriftverfahren abgebucht wurden, innerhalb von 6 Wochen nach Abbuchung zurückbuchen lassen. Sofern die Frist bei Ihnen noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie dies schnell machen.

Anderenfalls sehe ich für Sie keine Möglichkeit die bereits bezahlten Beträge zurück zu bekommen, ausser durch eine gerichtliche Klage, was sich aber vorliegend, wie bereits dargelegt, nicht lohnen dürfte.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 10. April 2007 | 12:45

Hallo Herr Keller,

Vielen Dank für Ihre Informationen, auch wenn die nicht so positiv ausfallen wie ich erhofft habe.

Wie och stehen ist mein change ein Process zu gewinnen und sämtlich kosten auf Freenet zu berufen?

Ich kann doch nachweisen das ich keine "ware" trotz Zahlung erhalten habe. Wie hoch würden die gerichts und processkosten werden?

Wiederum vielen Dank für ihre mühe
Barolt

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 10. April 2007 | 13:52

Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:

Zunächst müssten Sie den Rücktritt/bzw. die Kündigung erklären und die bereits bezahlten Beträge von Freenet zurückfordern. Wenn dann nicht gezahlt wird, können Sie Klagen.

Zu den Erfolgsaussichten einer Klage kann ich Ihnen in diesem Fall keine Angaben machen, da hierzu eine individuelle Beratung erforderlich wäre, um dies einschätzen zu können.

Die Prozesskosten kann man ebenfalls nicht so ohne weiteres berechnen, da diese auch von dem Prozeßverlauf abhängen und davon ob die Parteien anwaltlich vertreten sind.

Wenn Sie gewinnen, haben Sie einen Kostenerstattungeanspruch an die Gegenseite. Sofern Sie den Prozeß verlieren sollten, müssen Sie sämtliche Kosten tragen. In diesem Falle müssten Sie insgesamt mit Kosten in Höhe von ca. 200 - 300 € rechnen, sofern der Streiwert bis zu 300,00 € beträgt.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

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