Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Sie könnten natürlich diverse Rechte und/oder Erfüllungsansprüche gegen Freenet geltend machen, sofern sich Freenet aber nicht rührt und von sich aus handelt, müssten Sie eventuelle Rechte gerichtlich geltend machen. Dies dürfte sich bei den Summen um die es hier geht aber wohl kaum lohnen, da mit einer möglichen Klage zunächst für Sie Gerichtskosten und ggf.- auch Anwaltskosten anfallen würden.
Ich würde Ihnen zunächst raten, die Einzugsermächtigung gegenüber Freenet zu widerrufen, damit nicht weiter von Ihrem Girokonto abgebucht wird.
Ferner können Sie den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, bzw. zurücktreten. Dies sollten Sie auch so entsprechend gegenüber Freenet (schriftlich) erklären und begründen.
Sie können auch Beträge, welche von Ihrem Girokonto im Lastschriftverfahren abgebucht wurden, innerhalb von 6 Wochen nach Abbuchung zurückbuchen lassen. Sofern die Frist bei Ihnen noch nicht abgelaufen ist, sollten Sie dies schnell machen.
Anderenfalls sehe ich für Sie keine Möglichkeit die bereits bezahlten Beträge zurück zu bekommen, ausser durch eine gerichtliche Klage, was sich aber vorliegend, wie bereits dargelegt, nicht lohnen dürfte.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe,
mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt
Hallo Herr Keller,
Vielen Dank für Ihre Informationen, auch wenn die nicht so positiv ausfallen wie ich erhofft habe.
Wie och stehen ist mein change ein Process zu gewinnen und sämtlich kosten auf Freenet zu berufen?
Ich kann doch nachweisen das ich keine "ware" trotz Zahlung erhalten habe. Wie hoch würden die gerichts und processkosten werden?
Wiederum vielen Dank für ihre mühe
Barolt
Gerne beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Zunächst müssten Sie den Rücktritt/bzw. die Kündigung erklären und die bereits bezahlten Beträge von Freenet zurückfordern. Wenn dann nicht gezahlt wird, können Sie Klagen.
Zu den Erfolgsaussichten einer Klage kann ich Ihnen in diesem Fall keine Angaben machen, da hierzu eine individuelle Beratung erforderlich wäre, um dies einschätzen zu können.
Die Prozesskosten kann man ebenfalls nicht so ohne weiteres berechnen, da diese auch von dem Prozeßverlauf abhängen und davon ob die Parteien anwaltlich vertreten sind.
Wenn Sie gewinnen, haben Sie einen Kostenerstattungeanspruch an die Gegenseite. Sofern Sie den Prozeß verlieren sollten, müssen Sie sämtliche Kosten tragen. In diesem Falle müssten Sie insgesamt mit Kosten in Höhe von ca. 200 - 300 € rechnen, sofern der Streiwert bis zu 300,00 € beträgt.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Keller
Rechtsanwalt