Anwaltskosten bei Selbstvertretung.
vom 13.9.2021
für 50 €
Daraufhin legte mir die Richterin nahe besser die Klage zurückzunehmen, weil der Anwalt durch die Erinnerungsschreiben seine Pflicht getan hätte, was ich dann auch getan habe. In den Beschluss steht: Werden die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt, nachdem die Klage zurückgenommen wurde ( Par. 269 Abs.3 Satz 2 ZPO) Der Streitwert wird auf 1.076,59 € festgesetzt Daraufhin hat der beklagte Anwalt ein Kostenfestsetzungsgesuch zum Amtsgericht geschickt. ... Eine zweite Klage gegen den Anwalt habe ich dann noch vor gerichtlich zurückgenommen.In den Beschluss steht: Werden die Kosten des Rechtsstreits der Klägerin auferlegt, nachdem die Klage zurückgenommen wurde ( Par. 269 Abs.3 Satz 2 ZPO) Der Streitwert wird auf 718 € festgesetzt Daraufhin hat der beklagte Anwalt ein Kostenfestsetzungsgesuch zum Amtsgericht geschickt.