Fristlose Kündigung eines Fitness- Vertrages mit Hausverbot
vom 29.2.2016
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Angelegenheit teile ich Ihnen mit, dass mir die durch Sie mit Schreiben vom 16.06.2015 erklärte fristlose Kündigung des Fitnessstudiovertrages mit der XYz GmbH & Co. ... Die fristlose Kündigung ist bereits wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist des § 314 Abs. 3 BGB unwirksam. Im Übrigen liegt kein wichtiger Grund vor, der eine fristlose Kündigung gemäß § 314 Abs. 1 BGB rechtfertigen würde.