Neuer Arbeitsvertrag wird zurückgenommen
Lediglich der Betriebsrat müsse noch seine Zustimmung geben. Nach meheren Gesprächen wurden mir auch per e-mail-Nachricht die relevanten Einzelheiten mitgeteilt, so dass ich meinem Chef im bisherigen Tochterunternehmen dieses auch mitteilte, eine Kündigung des unbefristeten Arbeitsvertrages aber nicht erforderlich war, da ja ein wechsel innerhalb des Konzerns bevorstand.