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gekündigt,unterlassene Hilfeleistung

3. September 2013 07:56 |
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Generelle Themen


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Es fing eigentlich schon früher an, aber wesentlich war am 18.August habe ich eine überlange Schicht im Altenheim gemacht. Ich als examinierte Pflegekraft, wartete auf den Bereitschaftsarzt, es gab ein kleines Feuer ,durch die Rauhentwicklung, war es zumindest für mich wichtig ,alle aus dem Raum zu evakuieren und so weiter..nach 14 stunden ging ich nach Hause.Montagmorgen dann Frühdienst. Es ging mir sehr gut.Dort angekommen, beschimpfte mich eine Kolleginj,die nur Nachts arbeitet aufs schlimmste,sie wolle mich fertigmachen, war noch das wohl harmloseste. Es geschah von dieser Frau schon das 2. Mal.Ich merkte,dass ich mich schlecht fühlte, blieb aber,da sie sagte ich hätte dazubleiben,sonst war es das für mich.
Blödsiunnigerweise (ch habe MS ohne Defizite,heißt Einschränkungen) blieb ich .innerlich war ich in panik.Es war wohl zuviel, ich rutschte die Wand runter, gehen war nicht mehr möglich. Ich bekam keinerlei Hilfe, man ließ mich einfach so dort sitzen.
keine ahnung wie lange ich dort saß (ca 30 Minuten),es ging mir nur immer schlechter und ich bettelte fast darum den rettungswagen zu holen. Dieser kam , in Folge hatte ich einen präkollaptischen Zustand, der zum Kreislaufzusammenbruch usw führen kann.Also wurde ich im RTW und später in der Notfallaufnahme stabilisiert. Ddamit nicht genug, aufgrund der Belastung der Psyche wurde ein neuer Schub ausgelöst (Atteste vorhanden)So unwahrscheinlich es sich auch anhört, es war genau so. (Zeugen vorhanden) seitdem habe ich angst allein wegzugehen, ich sehe mich noch dort an der wand sitzen, ohne Hilfe...-es war ein Zustand, der sofort hätte behandeldt werden müßen. Aus dem krankenhaus rief ich etliche male meinen chef an, schickte 2 fax wo ich mich befinde. von kündigung war erstt keine reede, dann sagte man, ich wäre nun ordentlch gekündigt, die Kündigung mir zugestellt?! Plötzlich warf man mir pflegefehler vor?! leider bin ich noch in der Probezeit.Ich habe aber bis heute keine Kündigung. erhalten. Keine ahnung ob nun oder ob nicht. feststeht,es wat bekannt wo ich war.
meine 2 Fragen dazu: wieviel Aussicht hat eine Klage wegen unterlassener Hilfeleistung, Nötigung und ich habe draufhingewiesen,dass ich keine Kündigung erhalten habe.Was soll ich nun tun? Ob die Schubsymptomatik sich vollständig rückbildet-ich weiß es so wenig wie der Arzt.

-- Einsatz geändert am 03.09.2013 08:00:45

3. September 2013 | 08:58

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,

die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das bedeutet, dass Sie solange auch noch nicht gekündigt sind.

Da Sie sich allerdings in der Probezeit (§ 622 Absatz 3 BGB ) befinden, kann Ihnen ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen gekündigt werden.

Allerdings hat der Arbeitgeber den Betriebsrat auch vor dem Ausspruch einer Probezeitkündigung anzuhören. Unterlässt er dies oder ist die Anhörung fehlerhaft, ist die Kündigung gemäß § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG unwirksam.

Sie sollten auf jeden Fall zunächst Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung stellen, um sodann auch zivilrechtlich Schmerzensgeld zu fordern, wenn Sie kein weiteres Interesse an der Arbeitsstelle haben.
Die Strafanzeige möglichst vorweg, da mit Hilfe der sich anschließenden Akteneinsicht der Zivilrechtsweg aufgrund der polizeilichen Ermittlungen erleichtert werden kann.


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