Tiefgaragenplatz, Dauermietverhältnis, Kündigung
vom 4.6.2019
78 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Mikio Frischhut / Nürnberg
Der Vermieter weigert sich mit Verweis auf die Kündigungsklausel im Mietvertrag meine Kündigung anzunehmen: Die Kündigungsklausel: „Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 20 Jahren, von Beginn des Mietverhältnisses an, seitens [Name Vermieter/Bauträger] bzw. der Eigentümergemeinschaft, unkündbar geschlossen; das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn 2 Monatsmieten nicht bezahlt sind oder eine Summe aussteht, die zwei Monatsmieten entspricht.