Makler Provisionen - Nachweisbestätigung
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ein befreundeter Makler hat mir dieses Grundstück angeboten und auch einige Informationen zum Grundstück gegeben (keine Nachweisbestätigung unterschrieben), dieser Makler hatte einen Vertrag mit der Verkäuferin. ... Ich habe ebenfalls noch gefragt ob dieses Grundstück noch zum Verkauf steht, dies beantwortete der Makler mit „Nein z.Z. steht dieses Grundstück nicht zum Verkauf". ... Hier könnte ich nun aber das Grundstück kaufen und habe auch sehr großes Interesse.