Gewerbliche Fotos von Privathäusern
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Häuser auf Grundstücken, die mit hohen Mauern und Hecken umfriedet sind oder den Anschein erwecken, daß der Besitzer keine Blicke in sein Reich haben möchte, klammere ich grundsätzlich aus. ... Darf ich ohne grundsätzliche Erlaubnis des Eigentümers oder der Mieter Privathäuser, die nicht mit hohen Mauern / Hecken versteckt sind fotografieren, auch als Hochbild mit Grundstück oder Grundstücksteilen, sofern diese ohne weiteres auch aus Augenhöhe von der Straße einsehbar sind?