Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, meine Situation stellt sich wie folgt dar: - 45 Jahre alt - bis 2002 in der GKV pflichtversichert gewesen, danach bis heute in der PKV - Verdienst seither auch konstant über der Bemessungsgrenze - Inzwischen chronisch erkrankt (bereits die letzten 6 Monate arbeitsunfähig, die AU besteht auch weiterhin) - Arbeitsverhältnis bisher ungekündigt - Keine Lohnfortzahlung, derzeit Bezug von Krankentagegeld durch PKV Die medizinische Situation rechtfertigt nun einen Antrag auf 100% Erwerbsunfähigkeitsrente, die Rentenzahlung wird dann aber deutlich unter der Bemessungsgrenze liegen und der PKV Beitrag (derzeit ca. 600,-) damit fast unfinanzierbar sein. Ich möchte nach Möglichkeit daher den PKV "Basistarif" vermeiden und wieder in die GKV zurückkehren (Eigenanteil 8.2% KV, 2.2% PV). ... Der Arbeitgeber würde einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungszahlung anbieten, dadurch ist ein möglicher Weg über Arbeitslosigkeit in die GKV für mich aber uninteressant, da hier (aus medizinischen Gründen) zwar keine Sperrfrist jedoch aufgrund der Abfindung eine Ruhezeit von ca. 5 Monaten entstehen würde.