Pflichtergänzungsanspruch bei Schenkung mit Wohnrecht
Bzgl. der Schenkung hat es einen notariellen Schenkungsvertrag mit einer Grundbucheintragung gegeben. ... Der Sohn hat noch vier weitere Geschwister. Grund der damaligen Schenkung war, dass dieses Haus im Erbfall ausschließlich diesem einen Sohn zugute kommt und die anderen Geschwister auf dieses Haus keinerlei Ansprüche aus der Erbmasse haben.