Lieferverzögerung bei Neuwagen / Schadenersatz / Rücktritt vom Vertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Das Fahrzeug wurde bis heute nicht geliefert, ich habe aber immer noch Interesse an dem Fahrzeug. Im Vertrag gibt es keinen Verweis auf AGBs, nur folgende Definition: „Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt, oder die Lieferung ausführt. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet den Käufer unverzüglich zu unterrichten, wenn er die Bestellung nicht annimmt“.