Sehr geehrter Ratsuchender,
entscheidend ist hier der Zustand zum Zeitpunkt des Verkaufes.
Wenn das Getriebe zu diesem Zeitpunkt keinen versteckten Schaden hatte, den Sie dem Käufer verschwiegen haben, und der Kunde das Fahrzeug ohne besondere Zustandsbeschreibungen Ihrerseits gekauft hat, muß der Kunde für den Schaden aufkommen.
Könnten Sie bitte erläutern, ob Sie das Fahrzeug kurz vor dem Verkauf gründlich untersucht haben und welche Nebenabreden in dem Kaufvertrag geschlossen wurden, insbesondere zu dem Zustand des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Verkaufes. Dies ist für die Beurteilung relevant.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Die Antwort basierte auf den gemachten Angaben. Nichtgemachte Angaben können zu einer anderen Antwort führen. Technik-bedingt kann und will die Beratung in diesem Forum nicht die Beratung durch einen örtlichen Kollegen Ihres Vertrauens ersetzen, sondern lediglich eine erste Orientierung bieten.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Rückfrage vom Fragesteller
09.12.2006 | 10:56
Das Fahrzeug wurde von uns schon als Neuwagen verkauft. Der 1.Kunde hatte das Fahrzeug geleast. Es wurden alle Inspektionen in unserem Hause durchgeführt. Nach Leasing-Auslauf wurde das
Fahrzeug von uns übernommen und für den Verkauf aufbereitet.
Im September wurde eine Sicherheitskontrolle bei 51055km ausgeführt.Nach dem Verkauf an den neuen Kunden haben wir TÜV /AU neu ausgeführt. Die Tochter des Kunden machte eine Probefahrt, danach wurde ein Kaufvertrag (Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges ohne Garantie,ZDK 410 oG 6003) mit dem Vater abgeschlossen.Im Kaufvertrag wurden keine Nebenabreden vereinbart.
Wir haben keine Zustandsbeschreibung gemacht.Vor Auslieferung an die Tochter des Kunden wurde noch eine Probefahrt des Meisters durchgeführt.Das Fahrzeug wurde ohne wissentliche Mängel an die Tochter übergeben.Tochter fährt seit Februar mit dem Fahrzeug über 20000km ohne Mängel.Als sie das Problem des Fahrzeuges telefonisch meldete, hatte Sie selbst von einem eventuellen Marderschaden gesprochen.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
11.12.2006 | 21:20
Sehr geehrter Ratsuchender,
der Knackpunkt ist vorliegend die Frage, ob es sich um einen üblichen Verschleiß handelt oder um einen Schaden, der beim Verkauf bereits vorlag.
Basierend auf Ihren Angaben vermute ich einen Verschleißschaden. Dementsprechend muß der Kunde den Schaden auf eigene Kosten reparieren.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber