Im November 2011 wurde ich Erbe aufgrund der gesetzlichen Erbfolge und damit Mitglied einer Erbengemeinschaft. ... Ich versuche deshalb, wenigstens einen kleinen finanziellen Ausgleich für die fehlenden Gegenstände zu erzielen, bisher ohne Ergebnis. ... Falls es zu keinem Ausgleich kommt, wäre es sinnvoll, den Rechtsweg zu gehen oder ist der Streitwert zu gering ?
Der Verkaufserlös wird nicht nach den 5 Grundstücksstreifen aufgeteilt, sondern die insgesamt 20 Erben in der Erbengemeinschaft werden nach dem Erbbaumprinzip aufgeteilt.
Von C ist nicht bekannt, ob er adoptiert wurde und damit aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden ist. ... Frage: Besteht für A und B eine Ausgleichspflicht gemäß BGB 2050ff gegenüber C im Falle, dass C der Erbengemeinschaft angehört oder ist die Ausgleichspflicht allein durch die Existenz eines Schenkungsvertrags ausgeschlossen? Falls C ein Ausgleich zustehen würde, wie könnte man das ursprüngliche Ziel trotzdem erreichen?
D scheidet damit nicht aus der Erbengemeinschaft aus. ... Nach Ihrem Sachvortrag gehe ich davon aus, dass Sie und die übrigen Miterben eine gegenständliche Teilauseinandersetzung über ein Grundstück beabsichtigen, bei dem das in Rede stehende Grundstück auf die Miterben A, B und C übertragen, im übrigen die Erbengemeinschaft aber fortgesetzt werden soll. ... Die Erbengemeinschaft besteht an dem noch ungeteilten Nachlass fort.
Ich kümmere mich als Angehöriger um Erbe C. Erblasser hinterlässt 2 Immobilien Haus-geringwertig(60 000.- Euro) und Haus-höherwertig(300 000.- Euro), sowie Bargeld in Höhe von 15 000.- Euro. Dazu zwei Testamente: 1. notariell von 1989 Zu meinen Erben berufe ich meine Kinder A.B, und C zu je einem Drittel Vorausvermächtnis für A das Haus-geringwertig (sehr alt, vermuteter Wert ca. 60 000.- Euro).
Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Situation: Vater verstarb 1995 und hat ein Vermögen von 120 T DM (in Form von Sparbriefen) an Mutter vererbt (Berliner Testament).Im Testament steht auch, das nach dem Tode der Mutter der Rest des Vermögens in drei Teile auf die Kinder zu gleichen Teilen aufgeteilt werden soll. Im Mai 2008 ist jetzt auch die Mutter verstorben. Wir selbst sind drei Kinder (*****) dieser Eltern. ***** hat keine Kinder E***** hat drei Kinder (Enkel der Erblasserin) K***** hat drei Kinder (Enkel der Erblasserin) Nachdem Vater (1995) verstorben ist, sind zu Lebzeiten von Mutter von den o.g. 120 TDM an ***** 50 TDM an E***** 26 TDM und an K***** 28 TDM übergeben (geschenkt) worden.
Hallo, ich versuche es so einfach und dennoch so genau wie möglich zu schildern: Mein Vater ist 1991 verstorben. Er und meine Mutter besaßen ein Grundstück und ein Haus. Wert des Hauses war damals ca. 350.000 DM die Restschuld betrug 200.000 DM.
Wir haben als Erbengemeinschaft bestehend aus 3 Kindern des Erblassers, 2 Mehrfamilienhäuser von diesem geerbt. ... Da das Geld aber nur von dem Erblasser erwirtschaftet worden ist, und nach seinem Tod von der Erbengemeinschaft, stellt sich die Frage, wie man das Geld von dem Gemeinschaftskonto was nur aus Mietzahlungen der geerbten Häuser besteht, aufteilen muss?
Bei der Güteverhandlung wurde der Vergleich geschlossen, dass die 3 Schwestern im Wege einer Abscherung 70t € erhalten und aus der Erbengemeinschaft ausscheiden. ... Ist er damit automatisch DER Erbe des Hofes oder habe ich noch ggf. dieselben Rechte wie er in der zweier-Erbengemeinschaft? ... Kann ich ggf. den Wert des Hauses für mich als Ausgleich bei Wohnrechtverzicht nun auch so höher ansetzen?
Laut Testament bekommt sohn1 50% Sohn2 0% Enkel 1 von Sohn2 25% Enkel 2 von Sohn 2 25% Sohn2 ist enterbt, bekommt also einen Pflichtteil, der halb so hoch ist wie sein Teil gewesen wäre, wenn er nicht enterbt worden wäre? Wer zahlt also nun dessen 25% von Sohn2? 12,4% Sohn1 6,25% Enkel 1 6,25% Enkel 2 Ist das richtig?
Der Nutznießer möchte nun in ein Altersheim ziehen und bietet unserer Erbengemeinschaft an, gegen Zahlung eines von ihm festgelegten Betrages, das Objekt sofort zurückzugeben und auszuziehen. ... Steht uns daraus ein durchsetzbarer Ausgleich zu?
Hallo; hier meine Frage(n) Meine beiden Brüder und ich sind nach dem Ableben unserer Mutter in eine Erbengemeinschaft getreten. unser Vater starb schon einige Jahre zuvor. Wenn man nun einen Bruder auszahlen will und er dem zustimmt ist die Frage die, ob er das Recht darauf hat in Geld ausgzahlt zu werden oder ob man ihm als Ausgleich für eine Immobilie eine andere aus der Erbmasse zuspricht. ( d.h.
Hallo es geht um ein Haus Wert ca 300000€ , es gibt drei eingetragene Besitzer im Grundbuch Meine Mutter (wohnt im Seniorenheim) 50%, mein Bruder 25% und ich 25% Meine Mutter ist aus der Wohnung unten ausgezogen ins Seniorenheim. Mein Sohn sollte dort einziehen um das Haus in Stand zu halten. Es ist ein reines Holzhaus, unten ca 100qm Wohnfläche, oben vermietet 45qm Wohnfläche.
Sehr geehrte Damen und Herren, im August 2010 verstarb meine mittlere Schwester. Sie war ledig und hat kein Testament hinterlassen. Erben sind meine jüngste Schwester und ich zu je 50%.
Ein Vater von drei Kindern (zwei leibliche, eine Stieftochter) ist verstorben und hat alle drei erwachsenen Kinder testamentarisch als Erben zu je einem Drittel eingesetzt. Das Testament beinhaltet nur diesen Sachverhalt, keine Details. Eine erste Durchsicht hat ergeben, dass der Nachlass überschuldet ist, so dass alle Erben erwägen, das Erbe auszuschlagen.