Ein Erbe besitzt seit Sommer 2011 vom Erblasser, der bis zu seinem Tode im Besitz seiner geistigen Kräfte und geschäftsfähig war, eine Vollmacht zur Ausführung aller rechtlichen und finanziellen Transaktionen auch über den Tod hinaus. ... Ist der zur Durchführung der Geschäfte (auch über den Tod hinaus) bevollmächtigte Erbe hier zur Auskunft verpflichtet. ... Kann der Erbe in seinem Auskunftsersuchen Informationen wie Pflegegeldabrechnungen, Mieteinnahmen, Steuerbescheide, Kontenbewegungen aus den Jahren vor dem Tod des Erblassers einfordern.