Sehr geehrte Damen und Herren, als durch eine Körperverletzung Geschädigte erwägen wir die Geltendmachung von Schmerzensgeldansprüchen gegen den/die bereits strafrechtlich verurteilten Schädiger. Ärztl. attestierte Diagnosen: Pers. 1 Schädelprellung rechts, traumatische Trommelfellzereissung mit folgenloser Abheilung. 1 Woche arbeitsunfähig Pers. 2 Schulterprellung, Schädelprellung, Unfallschock, 2 Tage arbeitsunfähig Pers. 3 Rückenprellung, Schädelprellung, Unfallschock 2 Tage arbeitsunfähig Pers. 4 Schädelprellung mit Ohrprellung, Platzwunde am Ohrläppchen keine arbeitsunfähigkeit Außerdem wurden wir Opfer persönlicher Beleidigungen.