In meinem Arbeitsvertrag wurde folgendes vereinbart: Der Arbeitnehmer arbeitet von seinem Homeoffice aus, das sich derzeit in Unterschleißheim, Lindenstr. 7a befindet. ... Der Arbeitgeber ist berechtigt, dem Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen unter Wahrung der Interessen des Arbeitnehmers eine andere, gleichwertige Tätigkeit oder ein anderes Arbeitsgebiet zu übertragen oder den Arbeitnehmer an einem anderen Ort einzusetzen, soweit dies den Fähigkeiten und Kenntnissen des Arbeitnehmers entspricht. ... Die Aufgabe des Arbeitszimmer bedeutet für mich mich finanzielle und persönliche Nachteile.