HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!
vom 22.3.2024
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Valentin Becker / Mönchengladbach
Nach mehreren Telefonaten mit dem Arbeitsamt, ist sich das Arbeitsamt sehr sicher, dass ab dem 08.11.2023 kein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Nach mehreren Telefonaten mit der Krankenkasse ist die Krankenkasse mit folgender Argumentation zum Entschluss für das Krankengeld gekommen: Normalerweise wird als Berechnungsgrundlage für das Krankengeld die letzte Gehaltsabrechnung genommen, die zum Zeitpunkt der Krankmeldung bereits abgerechnet wurde. ... Ist die Berechnungsgrundlage der Krankenkasse richtig?