Ich habe am 17.11.2012 eine Abmahnung von diesem Rechtsanwalt bekommen wegen Angebot auf Internettauschbörse zum Download für andere. ... Ich habe eine modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet per Einschreiben mit Rückschein an diesen Anwalt geschickt.Nun habe ich am 23.11.2012 eine Antwort bekommen, wie folgt: ``Wir möchten darauf hinweisen,dass diese Unterlassungserklärung nicht geeignet ist,die Angelegenheit umfassend zu erledigen.Aus der mit der Abmahnung dargelegten Rechtsverletzung stehen unserer Mandantschaft neben Unterlassungs-, auch Auskunfts- und gegebenfalls Schadensersatzansprüche sowie gem. §97a Abs. 1 UrhG ein Anspruch auf Ersatz, der für die Rechtsverfolgung entstandenen Aufwendungen zu. ... Unsere Mandantschaft möchte deshalb nochmals die Gelegenheit geben, das mit der Abmahnung unterbreitete Angebot zur vollständigen einvernehmlichen Erledigung der Angelegenheit durch Zahlung des Vergleichsbetrages in Höhe von 400€ zu zahlen.`` Ich bin 53 Jahre alt alleinerziehende Mutter und interessiere mich nicht für solche Musik.